Halteverbotszone Stuttgart und Region
Damit wir direkt vor deiner Tür laden können statt 80 Meter Trageweg. Ohne lange Wege, ohne Stress und ohne unnötige Kosten.
Eine Halteverbotszone sorgt dafür, dass der Umzugswagen nah am Eingang parken darf. So sparen wir Zeit, schützen dein Hab und Gut und können deinen Umzug effizient und sicher durchführen.
Wir beantragen die Zone für dich in Stuttgart, Tübingen, Böblingen, Sindelfingen, Calw, Pforzheim und im gesamten Einsatzgebiet.
So läuft die Beantragung
Teile uns einfach mit, wo und wann du umziehst. Wir kümmern uns um den Rest und prüfen die Möglichkeiten für eine Halteverbotszone.
Wir stellen für dich den Antrag bei der zuständigen Behörde und reservieren den benötigten Zeitraum.
Die Halteverbotsschilder werden rechtzeitig aufgestellt, damit die Parkplätze für deinen Umzug frei bleiben.
Unser Umzugsfahrzeug kann direkt vor der Tür parken. Das spart Wege, Zeit und Nerven. Und schützt dein Eigentum.
Wichtig: Die Halteverbotsschilder müssen mindestens drei volle Kalendertage vor dem Umzug stehen, sonst ist ein kostenpflichtiges Abschleppen nicht durchsetzbar. Nach dem Umzug bauen wir sie wieder ab.
Und in anderen Städten?
| Stadt / Region | Übliche Länge | Kosten ca. | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Herrenberg | 10 bis 15 m | 60 bis 100 € | Je nach Lage und Verfügbarkeit |
| Stuttgart | 10 bis 20 m | 30 bis 100 € | In Innenstadtlage teurer möglich |
| Tübingen | 10 bis 15 m | 60 bis 110 € | Teilweise kürzere Bearbeitungszeiten |
| Böblingen | 10 bis 15 m | 60 bis 100 € | Je nach Stadtteil unterschiedlich |
| Calw | 10 bis 15 m | 50 bis 90 € | Einfache Beantragung online möglich |
| Pforzheim | 10 bis 15 m | 60 bis 110 € | Innenstadt gesonderte Regelungen |
| Sindelfingen | 10 bis 15 m | 60 bis 100 € | Beantragung mind. 3 bis 5 Werktage vorher |
| Weitere Orte | individuell | auf Anfrage | Wir übernehmen die Beantragung für dich |
Angegeben ist die Verwaltungsgebühr der Stadt, ohne Miete für die Schilder. Preisangaben sind Richtwerte, die finalen Kosten erhältst du nach Prüfung.
Stuttgart im Detail
Stuttgart veröffentlicht seine Regeln selbst, und sie sind streng. Hier steht, was das Amt verlangt, was es kostet und ab wann ein zugeparkter Platz wirklich geräumt werden darf.
Zuständig ist das Amt für öffentliche Ordnung, Team Baustellen Stadtbezirke (Eberhardstraße 35, baustellen@stuttgart.de). Beantragt wird online über das Serviceportal Baden-Württemberg oder mit den PDF-Formularen der Stadt. Stuttgart bittet ausdrücklich um mindestens zwei Wochen Vorlauf.
Die Verwaltungsgebühr liegt laut Stadt Stuttgart je nach Dauer und Umfang in der Regel zwischen 30 und 100 €. Dazu kommt die Miete für die Schilder, die du beim Schilderdienst leihst, oder ich bringe sie mit.
Die Schilder mit Datums- und Uhrzeit-Zusatz müssen mindestens drei volle Kalendertage vor dem Umzug stehen. Beim Aufstellen notierst du die Kennzeichen aller Autos, die dort noch ordnungsgemäß parken, diese Liste verlangt die Stadt im Abschleppfall. Ein Foto mit Datum ist zusätzlich eine sinnvolle Absicherung.
Steht trotz Schildern ein Auto in der Zone, kannst du es abschleppen lassen, auf Kosten des Halters. Das gilt aber nur, wenn die Schilder rechtzeitig standen: Das Bundesverwaltungsgericht verlangt drei volle Tage Vorlauf, kostenpflichtig abgeschleppt werden darf erst ab dem vierten Tag (Urteil vom 24.05.2018, 3 C 25.16). Standen die Schilder zu kurz, bleibt die Abschlepprechnung an dir hängen.
Übrigens: Parkplätze eigenmächtig mit Mülltonnen, Stühlen oder Flatterband zu reservieren ist unzulässig, das stellt die Stadt Stuttgart ausdrücklich klar. Der offizielle Weg ist der einzige, der am Umzugstag auch durchsetzbar ist.
Und in deiner Stadt?
Jede Stadt regelt Antrag und Fristen selbst. Das hier ist der Stand, den die Städte selbst veröffentlichen. Wo keine Frist genannt wird, plane ich grundsätzlich zwei Wochen ein.
| Stadt | Zuständige Stelle | Vorlauf laut Stadt | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Stuttgart | Amt für öffentliche Ordnung, Team Baustellen | 2 Wochen | Gebühr in der Regel 30 bis 100 €, Kennzeichenliste beim Aufstellen Pflicht |
| Ludwigsburg | Straßenverkehrsbehörde (strassenverkehr@ludwigsburg.de) | Antrag 14 Tage vorher, Schilder 4 Werktage vorher | Spätere Anträge werden ausdrücklich nicht bearbeitet |
| Tübingen | Fachabteilung Verkehrsrecht | 2 Wochen (§ 45 Abs. 6 StVO) | Fußgängerzone zusätzlich: grüne Ausnahmegenehmigung, 3 Werktage vorher, 5 € pro Tag |
| Esslingen | Ordnungs- und Standesamt | Keine Frist publiziert | Eigenes Online-Formular Halteverbot Umzug im Formularportal der Stadt |
| Sindelfingen | Straßenverkehrs- und Bußgeldbehörde | Schilder mindestens 72 Stunden vorher | Formloser Antrag mit Adresse und Skizze |
| Böblingen | Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt | Keine Frist publiziert | Zonenlänge richtet sich nach der Länge des Umzugsfahrzeugs |
| Reutlingen | Verkehrsabteilung, Amt für öffentliche Ordnung | Keine Frist publiziert | Antrag über das Online-Formularportal der Stadt |
Stand: August 2026, nach den Angaben der jeweiligen Stadtverwaltungen. Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung deiner Stadt, verbindlich sagt sie dir das Amt bei der Antragstellung.
Kein Organisationsstress.
Wir übernehmen die Beantragung und Kommunikation mit der zuständigen Behörde.
Wir kümmern uns um die rechtzeitige Genehmigung und stellen die Schilder pünktlich auf.
Transparente Kosten ohne versteckte Gebühren, im Rahmen deines Umzugs.
Häufige Fragen
Fragen?
Schreib mir direkt über WhatsApp. Ich berate dich persönlich und kümmere mich um deine Halteverbotszone.
Inhaber
Persönlicher Ansprechpartner
Du schreibst mit mir, nicht mit einer Hotline.
Festpreis schriftlich
Deinen Preis bekommst du vor dem Umzug.
Pünktlich & sorgfältig
Wir arbeiten sauber, schnell und zuverlässig.
100% Weiterempfehlung
5,0 Sterne auf Google sprechen für sich.
Mehr lesen: Was kostet ein Umzug? Umzug Stuttgart Komplettumzug Alle Orte im Einsatzgebiet